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Allgemeine Informationen

Wenn Sie den Bau Ihres Holzbaus in Erwägung ziehen, ist es wichtig zu klären, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder ob das gewählte Gebäude davon befreit ist. Einige Gebäude mit besonderen Merkmalen benötigen möglicherweise keine Baugenehmigung, was Zeit und Geld sparen kann.

Bei der Planung Ihres Projekts sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
Benötigt Ihr Bau ein festes Fundament?
Wie groß wird Ihr Holzbau sein und wo wird er stehen?
Was ist der vorgesehene Zweck für die Nutzung?

 

Vor Baubeginn die Baubehörde konsultieren!

Bevor Sie loslegen, klären Sie mit der Baubehörde die Genehmigung. „Wo kein Kläger, da kein Richter“ kann riskant sein. Die Gemeinde kann nachträglich eine Genehmigung erteilen oder zum Abriss zwingen. Um Ärger und Kosten zu vermeiden, starten Sie frühzeitig eine Bauvoranfrage.

Baugenehmigungen variieren je nach Bundesland. Was verfahrensfrei ist, kann anderswo eine Genehmigung erfordern. Bauordnungen und Verordnungen unterscheiden sich.

Gesetze ändern sich, Artikel können unterschiedliche Angaben enthalten. Daher ist eine Bauanfrage bei der Baubehörde unerlässlich.

Bevor Sie loslegen, klären Sie mit der Baubehörde die Genehmigung. „Wo kein Kläger, da kein Richter“ kann riskant sein. Die Gemeinde kann nachträglich eine Genehmigung erteilen oder zum Abriss zwingen. Um Ärger und Kosten zu vermeiden, starten Sie frühzeitig eine Bauvoranfrage.

Baugenehmigungen variieren je nach Bundesland. Was verfahrensfrei ist, kann anderswo eine Genehmigung erfordern. Bauordnungen und Verordnungen unterscheiden sich.

Gesetze ändern sich, Artikel können unterschiedliche Angaben enthalten. Daher ist eine Bauanfrage bei der Baubehörde unerlässlich.

 

Holzgaragen

Im rechtlichen Sinne stehen alle Bauformen gleich: Holzgaragen können genauso wie Garagen aus anderen Materialien eine Baugenehmigung erfordern, wenngleich es sich um Fertiggaragen handelt. Die gute Nachricht ist jedoch, dass der Bau von Garagen in vielen Fällen ohne umfassende Genehmigungsverfahren möglich ist. Manchmal genügt bereits eine Bauanzeige, während an anderen Standorten möglicherweise sogar darauf verzichtet werden kann. Dieser Leitfaden informiert Sie darüber, unter welchen Bedingungen dies der Fall ist und wie Sie im Falle einer erforderlichen Genehmigung einen Bauantrag stellen können.

In Gebieten ohne festgelegten Bebauungsplan bleibt der Bau von Garagen und Carports auf dem eigenen Grundstück verfahrensfrei, wenn sie gewisse Größen nicht überschreiten (normalerweise zwischen 20 und 50 m² Grundfläche, je nach Bundesland, siehe Tabelle unten).

In Gebieten mit einem vorhandenen Bebauungsplan gelten Garagen bis zu einer Größe von 100 m² als verfahrensfrei, sofern dies durch den Bebauungsplan erlaubt ist. Eine genaue Prüfung des Bebauungsplans ist hier notwendig, um sicher zu sagen. Außerhalb der Gemeindegrenzen ist in jedem Fall eine Baugenehmigung erforderlich!

 

Bis zu welcher Größe kann eine Holzgarage ohne Baugenehmigung gebaut werden?

Wir haben alle Informationen sorgfältig recherchiert, jedoch können wir nicht für deren absolute Richtigkeit garantieren. Um sicherzugehen, empfehlen wir eine direkte Bauanfrage bei Ihrer örtlichen Baubehörde.

In der folgenden Übersichtstabelle sind die jeweiligen Größenangaben für verfahrensfreie Garagen in den verschiedenen Bundesländern aufgeführt. Es ist zu beachten, dass neben den aufgeführten Vorgaben in den Bundesländern zusätzliche Bedingungen gelten können. Beispielsweise kann eine maximale Dachneigung oder andere Vorschriften vorgeschrieben sein.

Bundesland Grundfläche Firsthöhe
Baden-Württemberg bis 30 m² bis 3 m
Bayern bis 50 m² bis 3 m
Berlin bis 30 m² bis 3 m
Brandenburg bis 50 m² bis 3 m
Bremen bis 50 m² bis 3 m
Hamburg bis 50 m² bis 3 m
Hessen bis 50 m² bis 3 m
Mecklenburg-Vorpommern bis 30 m² bis 3 m
Niedersachsen bis 30 m² k.A.
Nordrhein-Westfalen bis 30 m² bis 3 m
Rheinland-Pfalz bis 50 m² bis 3,20 m
Saarland bis 36 m² bis 3 m
Sachsen bis 50 m² bis 3 m
Sachsen-Anhalt bis 50 m² bis 3 m
Schleswig Holstein bis 20 m² bis 2,75 m
Thüringen bis 40 m² bis 3 m

Gartenhäuser

Gartenhäuser, Gartensaunen, Schuppen oder Gartenhütten werden im Baurecht als Bauten betrachtet und unterliegen den bundesweiten Planungsrechten, den Bauordnungen der Länder sowie den Bebauungsplänen der Gemeinden und anderen kommunalen Sonderregelungen.

Die Genehmigungsfreiheit Ihres Garten- oder Gerätehauses hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrem Wohnort, dem Standort, dem Nutzungszweck und der Größe des Holzbaus. Es gibt unterschiedliche Kriterien, wie Quadratmeter in einigen Ländern oder Brutto-Rauminhalt in anderen. Auch der Standort, ob im Innen- oder Außenbereich, spielt eine entscheidende Rolle. Während im Innenbereich mehr Bebauung erlaubt ist, gibt es im Außenbereich strengere Regelungen. Die meisten Bauordnungen erfordern für wohnliche Gartenhäuser eine Baugenehmigung, insbesondere wenn diese als Aufenthaltsraum genutzt werden. Die Definition eines Aufenthaltsraums variiert je nach Bundesland und kann eine Küchenzeile, Heizung, Toilette oder Betten umfassen. Selbst ein fest installierter Außengrill kann genehmigungspflichtig sein. Auch die Bewertung eines Betonfundaments kann von Bauamt zu Bauamt unterschiedlich sein, daher ist eine Anfrage ratsam.

 

Bis zu welcher Größe kann ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung gebaut werden?

Wir haben alle Informationen sorgfältig recherchiert, jedoch können wir nicht für deren absolute Richtigkeit garantieren. Um sicherzugehen, empfehlen wir eine direkte Bauanfrage bei Ihrer örtlichen Baubehörde.

In der folgenden Übersichtstabelle sind die jeweiligen Größenangaben für verfahrensfreie Gartenhäuser in den verschiedenen Bundesländern aufgeführt. Es ist zu beachten, dass neben den aufgeführten Vorgaben in den Bundesländern zusätzliche Bedingungen gelten können. Beispielsweise kann eine maximale Dachneigung oder andere Vorschriften wie nur ohne Aufenthaltsraum, ohne Heizung, Kamin, u.a. vorgeschrieben sein.

Bitte beachten Sie auch, dass Quadratmeter in einigen Ländern und Brutto-Rauminhalt in anderen Länder maßgeblich sind.

Bundesland Innenbereich Außenbereich
Baden-Württemberg bis 40 m³ bis 20 m³
Bayern bis 75 m³
Berlin bis 10 m²
Brandenburg bis 75 m³
Bremen bis 10 m²
Hamburg bis 30 m³
Hessen bis 30 m³
Mecklenburg-Vorpommern bis 10 m²
Niedersachsen bis 40 m³ bis 20 m³
Nordrein-Westfalen bis 75 m³
Rheinland-Pfalz bis 50 m³ bis 10 m³
Saarland bis 10 m²
Sachsen bis 10 m²
Sachsen-Anhalt bis 10 m²
Schleswig Holstein bis 30m³ bis 10m³
Thüringen bis 10 m²

Ein Gartenhaus in der Kleingartenanlage

Kleingärtner, die Pachtgärten in Kleingartenkolonien nutzen, erleben die Vorteile der pauschalen Regelungen des Bundeskleingartengesetzes (BKleinGG), das ihnen den Aufwand eines Bauantrags erspart. Das Gesetz legt für die Größe eines Gartenhauses eine maximale Grundfläche von 24 m² fest, einschließlich einer überdachten Terrasse.

Die Nutzung des Gartenhauses für dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, wobei die Auslegung dieser Regel je nach Region und Kleingartenverein unterschiedlich sein kann. Dennoch wird gelegentliches Übernachten in der Regel nicht als dauerhaftes „Wohnen“ betrachtet.

 

Unsere Zusatzleistungen für Baugenehmigung

Sollte Ihr gewähltes Produkt nicht den oben genannten Anforderungen entsprechen, ist es erforderlich, eine Baugenehmigung zu beantragen. Wenn Sie möchten, dass wir Sie bei diesem Prozess unterstützen, nehmen finden Sie bitte unsere Zusatzleistungen.

Statik
Garagen und Gartenhäuser: 900 EUR
Wochenend- und Sommerhäuser (ab 50m²): 1500 EUR
Wohnhäuser: 2000 EUR

Wärmenachweis
Alle Holzgebäude: 900 EUR

Vorbereitung des Bauantrags
Garagen, Carports und Gartenhäuser (bis zu 54 m²): 850 EUR
Wochenend- und Sommerhäuser: 2000 EUR
Wohnhäuser: 3000 EUR